Reglement
Art. 1.-. Die II. Mallorca 312 startet offiziell um 7.00 Uhr am SAMSTAG, den 28. April 2012 in der Avenida Albufera, gegenüber dem Hotel Iberostar Playa de Muro. Die Strecke ist 312 km lang, das Ziel ist am selben Ort wie der Start, die Zieleinfahrt schließt um 21.00 Uhr. Für das Rennen zugelassen sind Teilnehmer ab 18 Jahren, mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten auch Teilnehmer ab 16 Jahren.Die BICYCLE HOLIDAYS MAX HÜRZELER 167 startet offiziell um 7.00 Uhr des gleichen Tages, ebenfalls von der Avenida Albufera, gegenüber dem Hotel Iberostar Playa de Muro. Die Strecke ist 167 km lang, das Ziel ist am selben Ort wie der Start, die Zieleinfahrt schließt um 15.00 Uhr. Für das Rennen zugelassen sind Teilnehmer ab 18 Jahren, mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten auch Teilnehmer ab 16 Jahren.
Art. 2.-. Die Mallorca 312 und BICYCLE HOLIDAYS MAX HÜRZELER 167 sind Fahrradwettkämpfe, die nach Artikel 9 des Reglement für allgemeinen Fahrradtourismus des Spanischen Radsportverbandes RFEC im Rahmen des Radsports als Hauptziel den sportlichen Anreiz, Freizeit, Tourismus und die Förderung von Kultur haben, unter Ausschluss eines direkten Wettkampfes. Beide Rennen unterliegen dem Gesetz 1428/2003 vom 21. November, in dem die spanische StVO für das Rennen Anwendung findet, so wie in dem Gesetz Real Decreto Legislativo 339/1990 vom 2. März festgelegt.
Art. 3.-. Die Einschreibegebühren sind wie folgt:
| Einschreibegebühr | Bis zum 29/02 | Vom 01/03 zum 25/04 | Last Minute am 26/04 und 27/04 |
|---|---|---|---|
| Mallorca 312 Iberostar Playa de Muro | 50 € | 60 € | 70 € |
| Bicycle Holidays Max Hürzeler 167 | 40 € | 50 € | 60 € |
Fahrer, die nicht Mitglied des Spanischen Radsportverbandes RFEC oder des internationalen Radsport-Verbands UCI sind, müssen 5 € zahlen für eine Versicherung am Tag des Wettkampfes.
Zusätzlich sind 3 € Leihgebühr für den Chip zur Zeitmessung zu zahlen. Ebenso muss ein Betrag von 10 € für diesen Chip zur Zeitmessung als Pfand hinterlegt werden, der bei Rückgabe erstattet wird.
Art. 4.-. Zur Teilnahme ist entweder die Mitgliedschaft im Spanischen Radsportverband (RFEC) oder im internationalen Radsport-Verband UCI oder die Zahlung der Gebühr für die von der Organisation angebotene Tagesversicherung obligatorisch. Dies sind die einzigen von den Behörden anerkannten Versicherungen. Die Teilnahme am Wettkampf erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer. Der Teilnehmer bestätigt im Moment der Einschreibung, dass er körperlich in der Verfassung ist, das Rennen zu bestreiten.
Art. 5.-. Einschreibungen werden erst mit der Zahlung akzeptiert, d.h. ES BESTEHT NICHT die Möglichkeit einer Voreinschreibung und Zahlung bei Abholung der Startnummer. Die Zahlung ist nur über Internet mit Kreditkarte über dem von der Organisation bereitgestellten Secured Payment Gateway möglich.
Art. 6.-. Die Einschreibungen werden als definitiv betrachtet und im Falle einer Absage nicht zurückerstattet. Die Einschreibungen sind persönlich und nicht übertragbar und nur die eingeschriebene Person kann teilnehmen. Ein Teilnehmer kann nicht durch einen anderen ersetzt werden.
Art. 7.-. Die Zeitmessung erfolgt elektronisch mit einem Chip. Bei der Einschribung müssen 10 € Pfand hinterlegt werden, die bei Rückgabe des Chips nach dem Rennen zurückerstattet werden. Die Benutzung des Chips ist obligatorisch und er ist mit dem Klettverschluss zu befestigen; der Chip funktioniert nicht, wenn er direkt mit dem Fahrrad Kontakt hat oder wenn mehr als ein Chip am Fußgelenk getragen werden oder wenn er an einer anderen Stelle befestigt wird. Teilnehmer, die keinen Chip tragen erhalten keine Urkunde.
Das Zeitkontrollsystem hat sich als äußerst zuverlässig erwiesen, daher werden Teilnehmer, die nicht alle Kontrollpunkte passieren automatisch disqualifiziert: dazu zählen die vorgesehene Start- und Ankunftszeit und weiteren Kontrollpunkte auf der Strecke.
Art. 8.-. Disqualifikationssystem:
Teilnehmer, die vom „Abschlussauto“ überholt werden sind disqualifiziert und müssen Startnummer, Chip und Radnummer abgeben; sie müssen dann den Besenwagen benutzen.
Auf der Strecke befinden sich vier Kontrollpunkte zur Disqualifikation mit festgelegten maximalen Durchfahrtszeiten. Teilnehmer, die diese Durchfahrtszeiten überschreiten müssen den Wettkampf abbrechen und entweder den Besenwagen benutzen oder – nach Ausschluss des Wettkampfs – auf eigene Verantwortung als normaler Verkehrsteilnehmer weiterfahren, ohne Anspruch auf Unterstützung von Seiten der Organisation, wenn der Teilnehmer die Strecke weiter mit dem Fahrrad fahren möchte.
Art. 9.-. Die Startnummern können im Hotel Iberostar Playa de Muro, am Donnerstag, den 26 april zwischen 15.00 und 21. Uhr und am Freitag, den 27. Juni zwischen 11.00 und 21.00 Uhr abgeholt werden.
Für alle Teilnehmer ist es Pflicht, die Startnummer, den Chip und die Radnummer gut sichtbar zu tragen. Fahrer, die die Startnummer und die Radnummer nicht sichtbar tragen, werden vom Organisations- oder Sicherheitspersonal vom Wettkampf ausgeschlossen. Die Startnummer und der Chip sind persönlich und nicht übertragbar. Ein eingeschriebener Teilnehmer darf nur mit der ihm zugeteilten Startnummer teilnehmen und akzeptiert, dass er die Benutzung dieser Nummer durch andere Personen nicht zulässt.
Art. 10.-. Teilnehmer, die sich an jegliche Art von Fahrzeug anhängen werden von der Organisation sanktioniert.
Verbot von Begleitfahrzeugen gemäß den VERKEHRSVORSCHRIFTEN: die Sicherheitskräfte werden Begleitfahrzeuge aufhalten und diese müssen sich den Sanktionen stellen, die sich durch die Nichterfüllung der Verkehrsvorschrift ergeben.
Art. 11.-. Die genaue Position der Verpflegungspunkte ist dem Begleitheft der Teilnehmer zu entnehmen.
Art. 12.-. Die Organisation stellt während des Rennens einen durchgehenden Ärztedienst mit Kranken- und Notarztwagen zur Verfügung, ebenso wie mehrere Erste-Hilfe Posten und Besenwagen. Am Ziel steht ärztliche Versorgung bereit, sowie Duschen und ein Team von Physiotherapeuten.
Art. 13.-. Die Organisation stellt während des Rennens eine technische Betreuung zur Verfügung. Bei einer Panne ist die Arbeitszeit gratis, Ersatzteile müssen jedoch vom Teilnehmer bezahlt werden. Es werden nur Reparaturen auf der Rennstrecke selbst durchgeführt, Reifenpannen sind dabei nicht mit inbegriffen. Neben der mobilen technischen Betreuung befinden sich entlang der Strecke technische Hilfsposten.
Art. 14.-. Das Tragen eines Helms ist Pflicht.
Art. 15.-. Für die Verkehrssicherheit während des Rennens sorgen die regionale Polizei, die Guardia Civil, die Lokalpolizei, der Zivilschutz und die Feuerwehr.
Art. 16.-. Alle Teilnehmer müssen die geltenden Straßenverkehrsverordnungen genau befolgen. Der Wettkampf findet auf für den Verkehr zugänglichen Straßen statt. Teilnehmer, die sich nicht an die Verordnungen halten werden von diesem und von zukünftigen Rennen ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer unterschreibt bei der Einschreibung und Übernahme der Startnummer ein Dokument, welches seitens der Organisation bereitgestellt wird, in dem er von den möglichen Risiken der Teilnahme an diesem Rennen in Kenntnis gesetzt wird. Personen, welche dieses Dokument nicht unterzeichnen und abgeben werden vom Start ausgeschlossen. Mit diesem Dokument erklärt der Teilnehmer, dass er die möglichen Risiken der Teilnahme an diesem Rennen, das auf für den Verkehr zugänglichen Straßen stattfindet, auf sich nimmt und die Organisation jeglicher Haftung entbindet, die sich sich aus einem Zwischenfall oder einem Unfall aufgrund der Teilnahme an diesem Wettkampf ergibt.
Art. 17.-. Die Organisation übernimmt keine Haftung für Unfälle, in denen ein Teilnehmer Verursacher oder Geschädigter ist und die von der Versicherung des Teilnehmers selbst abgedeckt sind. Auch ist die Organisation nicht verantwortlich für Aufwendungen, die den Teilnehmern während des Wettkampfes entstehen. Dies gilt auch für Schäden und Reparaturen am Fahrrad oder an anderem Material der Teilnehmer. Die Teilnehmer entbinden die Organisation in jedem Fall von der Haftung für den Verlust oder für die Beschädigung von persönlichen Gegenständen.
Art. 18.-. Zur Abholung der Startnummer MUSS der Personalausweis oder Reisepass und die Mitgliedskarte des spanischen Radsportverbandes RFEC oder des internationalen Radsport-Verbandes UCI vorgelegt werden, falls nicht eine andere von der Organisation angebotene Versicherung abgeschlossen wurde.
Art. 19.-. Die Organisation behält sich das Recht vor, angemessene Abänderungen vorzunehmen, sollte dies erforderlich werden. Ebenso bleibt das Recht auf Zulassung zum Rennen vorbehalten.
Art. 20.-. Bildrecht.- Durch die Anerkennung dieses Reglements gibt der Teilnehmer verbindlich das Recht auf sein Bild ebenso wie die volle oder teilweise Aufzeichnung seiner Teilnahme an der Veranstaltung an das Organisationsteam der Mallorca 312 und der BICYCLE HOLIDAYS MAX HÜRZELER ab und willigt ein, dass sein Bild für Werbe- und Publikationszwecke der Mallorca 312 und der BICYCLE HOLIDAYS MAX HÜRZELER in allen Formen (Radio, Presse, Video, Foto, DVD, Internet, Plakate, Kommunikationsmedien usw.) verwendet werden darf. Die Rechte auf gewerbliche Nutzung und Nutzung zu Werbezwecken werden ebenso für die entsprechende Verwendung überlassen, ohne das Anrecht von Seiten des Teilnehmers auf Vergütung.
Art. 21.-. Durch die Einschreibung wird dieses Reglement in all seinen Punkten anerkannt, mit dem Verzicht auf alle Rechte gegenüber der Organisation und unter Ausschluss des Rechtsweges bezüglich aller Punkte, die sich aus der Teilnahme an diesem Wettkampf ergeben könnten.
Art. 22.-. Strikt sanktioniert werden Teilnehmer, die
- die geltende StVO nicht befolgen.
- den Anweisungen der Sicherheitskräfte oder der Mitglieder des Organisationsteams nicht Folge leisten.
- die Startkontrolle oder die anderen Kontrollpunkte auf der Strecke nicht passieren.
- die Umwelt durch das Wegwerfen von Abfall verschmutzen.
- ein eigenes Begleitfahrzeug mitführen und damit die anderen Begleitfahrzeuge behindern.
- durch ihr Verhalten den Rennablauf beeinträchtigen und gegen das Reglement verstoßen.
- sich in Zonen begeben, die durch ihre Startnummer nicht erlaubt ist.
- Fahrer, die die hier aufgeführten Verstöße begehen werden von den Sicherheitskräften oder den Organisatoren notiert.
- Die Organisation kann diese Teilnehmer im Namen den anderen Teilnehmern und im Name der Behörden effektiv sanktionieren.
Die Sanktionierungen sind:
- Disqualifikation vom Wettkampf, ohne Anrecht auf Urkunde oder Medaille.
- Aufnahme in die Liste der sanktionierten Teilnehmer, die nach dem Rennen veröffentlicht wird.
- Verbot der Teilnahme an weiteren Rennen.
- Sanktionen von Seiten der Behörden, falls dies aufgrund der Handlungen für nötig befunden wird.
Art. 23.-. Die Organisation teilt Fahrer zu, die sich um die Sicherheit des Fahrerfeldes kümmern. Diese Fahrer tragen eine Ausrüstung und sind entsprechend gekennzeichnet. Ebenso sind diese Fahrer in ständigem Kontakt mit der Rennleitung, um ein Fehlverhalten der Teilnehmer wie in Art. 22 beschreiben zu melden. Diese Meldungen sind gleichwertig mit den Meldungen, die von der Organisation selbst angezeigt werden.
Art. 24.-. Die Organisation schließt die Haftung bei Absage des Rennen auf Grund höherer Gewalt aus.
Art. 25.-. Die Urkunden und Medaillen werden bei der Schlussveranstaltung vergeben, die nach dem Abendessen, der Pasta-Party, stattfindet. Sie werden nicht auf dem Postweg verschickt. Die Preise können nur bei der Siegerehrung entgegengenommen werden, sie werden nicht verschickt.
Art. 26.-. CLUB CICLISTA ARTANENC befolgt die aktuell geltenden Richtlinien zum Datenschutz nach dem spanischen Datenschutzgesetz Ley Orgánica 15/1999. Der Teilnehmer ist hiermit darüber belehrt und gibt seine Zustimmung, dass seine Daten in die automatische Datei des Clubs aufgenommen werden und dass diese Daten für Verwaltungs-, Gewerbe- und andere relevanten Zwecke verwendet werden. Die Datenschutzerklärung des CLUB CICLISTA ARTANENC legt fest, dass der Teilnehmer auf jeden Fall gemäß den geltenden gesetzlichen Richtlinien das Recht auf Zugang, Änderung, Löschung oder Widerspruch hat. Dazu kann er sich schriftlich unter CLUB CICLISTA ARTANENC C/ Des Tren Nr. 1, 07570 Artà, Balearische Inseln an den CLUB CICLISTA ARTANENC wenden, der für diese Datei verantwortlich ist und der für diese Zwecke unter der oben genannten Anschrift erreichbar ist.
Der Unterzeichner akzeptiert, dass seine Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke des CLUB CICLISTA ARTANENC weitergegeben werden dürfen. Ebenso akzeptiert der Unterzeichner, dass der CLUB CICLISTA ARTANENC ihm Information über Produkte, Geschäfte und Dienstleistungen zukommen lassen kann, die vom Club vertrieben werden. Die Akzeptierung des Unterzeichners zur Verarbeitung oder Überlassung seiner Daten, so wie in diesem Paragraphen beschrieben, ist jederzeit widerrrufbar, ohne Rückwirkung, so wie in Artikel 6 und 11 des spanischen Datenschutzgesetzes Ley Orgánica 15/1999 vom 13. Dezember festgelegt.










